Logo BmBF, Beauftragt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt.

Ob ein FuE-Vorhaben gemäß den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Einfache Antragstellung ohne externe Unterstützung

Der Antrag auf die Bescheinigung zur Steuerlichen Forschungszulage wurde bewusst einfach gestaltet und klar strukturiert, damit jedes Unternehmen die Bearbeitung auch ohne externe Hilfe eigenständig und mit geringem Zeit- und Kostenaufwand erledigen kann.
 

Jetzt noch die Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 sichern

Um die Frist zur Beantragung der Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 einzuhalten, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle bis spätestens zum 31.12.2024 beantragt werden.

Statistiken

Hier erhalten Sie einen Einblick in die Verteilung der Anträge bei der BSFZ. 

 

Wie stelle ich einen guten Antrag bei der BSFZ?

Das zeigen wir Ihnen anhand eines fiktionalen Beispiels – der Entwicklung eines KI-basierten Fütterungsautomats. Zu diesem Thema steht Ihnen außerdem eine dreiteilige Video-Reihe zur Verfügung (jeweils circa 4 Minuten).

 

Das BSFZ-Siegel

Mit dem BSFZ-Siegel können Unternehmen ihre Innovationskompetenz in der Außendarstellung belegen.

 

Themen

Neu hier? Die Forschungszulage auf einen Blick

Wachstumschancengesetz

zweistufiges Antragsverfahren

Über das Antragsverfahren

Hilfen zur Antragstellung

Erklärvideos zum Antragsverfahren

Bescheinigung beantragen

Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist vollständig digital.

Direkt zum Antrag

Links